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Entgeldumwandlung / Direktversicherung

Sparen Sie doch von Ihrem Bruttolohn und machen „mehr“ aus „weniger“

 

Sie haben bei allen Arbeitgebern in Deutschland die Möglichkeit eine sog. Entgeltumwandlung in Beiträge zu einer Direktversicherung zu vereinbaren. Einige Arbeitgeber stellen Ihnen die vermögenswirksamen Leistungen (oft i.H.v. 40,00 EUR) als Zuschuss hierfür zur Verfügung.

Für Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) leistet der Arbeitgeber einen  weiteren Zuschuss gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Mit einer Entgeltumwandlung verbinden sich Steuer- und ggf. Sozialversicherungsvorteile, welche zum Aufbau Ihrer wichtigen Alters­vorsorge eingesetzt werden. Aus normalerweise verlorenen Abgaben verbessern Sie mit einem sehr geringen Eigenaufwand Ihre Altersversorgung.

Insgesamt können Sie bis 4% der aktuellen BBG - Beitragsbemessungsgrenze (in 2020 sind das 276,- € monatlich) als Brutto-Beitrag zu einer Direktversicherung nutzen.

So könnte sich Ihr Brutto-Beitrag zur Direktversicherung zusammensetzen:


 

Mit einem Monatsbeitrag von 276,00 Euro (davon 36,00 EUR BRSG Zuschuss durch den Arbeitgeber) für Ihre Direktversicherung erzielen Sie eine Steuerersparnis in Höhe von 72,98 Euro sowie selbst eine Sozialversicherungsersparnis in Höhe von 48,18 Euro. Zusätzlich nutzen Sie die nun abgabefreien VL-Leistungen (40,- EUR).

Ihr Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung beträgt somit nur 78,84 Euro.

 

(Hinweis: Berechnung auf der Grundlage eines monatlichen Bruttogehaltes i.H.v. 3.500 EUR - Stkl III)

 


Betriebsrentenstärkungsgesetz: Informationsblatt


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